Die Stadt Dormagen hat von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und folgende Zugangsbedingungen festgeschrieben:
- Außerhalb des Vereinsraums herrscht Maskenpflicht (FFP2-Masken)
- Zugang hat nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist (3G)
Die Stadt Dormagen hat von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und folgende Zugangsbedingungen festgeschrieben: